Die kommende Verhandlungsrunde Ende September in Japan könnte die letzte sein.
Nach Medienberichten sind die Vertragsstaaten (unter anderem: USA, Kanada, die EU, Schweiz, Japan, Südkorea, Singapur, Australien, Neuseeland) in der letzten Verhandlungsrunde in Washington (16 – 20 August 2010) offenbar vorangekommen und eine Unterzeichnung des Vertrages Ende September ist nicht unwahrscheinlich.
Das Ziel, das diese Staaten mit Anti-Counterfeiting Trade Agreement (ACTA) verfolgen, ist die weltweite Unterbindung von Urheberrechtsverletzungen (insbesondere im Internet) und Markenfälschungen. Zusätzlich sollen aber auch andere geistige Eigentumsrechte wie Patente und geografische Herkunftsbezeichnungen mit unter das Abkommen fallen. Die internationalen Rahmenbedingungen zur Durchsetzung der Interessen der Rechteinhaber sollen vereinheitlicht und gestärkt werden. Es geht dabei in vielen Punkten über das TRIPS-Abkommen hinaus. Um dieses Ziel zu erreichen sieht ACTA eine Verstärkung der internationale Zusammenarbeit bei der Verfolgung solcher Delikte, insbesondere durch die Zollbehörden, vor. Außerdem soll der Austausch von Informationen zwischen verschiedenen Behörden und den Rechteinhabern erleichtert und der rechtliche Rahmen für die unnachgiebigere Verfolgung von Schutzrechtsverletzungen geschaffen werden.