Der Frankfurter Zoll hat am 5.5.2009 60 Kartons mit insgesamt 3.047.000 Pillen des Antibiotikums Amoxicillin beschlagnahmt. Diese Pillen kamen von einem indischen Generikahersteller und waren für die Republik Vanuatu im Südpazifik bestimmt.
Der Grund für die Beschlagnahme war ein Verdacht auf Markenrechtsverletzung der indischen Firma gegenüber dem Pharmakonzern GlaxoSmithKline. Für die Zollbeamten war der Name Amoxicillin dem Markennamen Amoxil, auf den GSK Rechte hält, anscheinend zu ähnlich. Die EG Verordnung 1383/2003 ermöglicht die Beschlagnahme von Produkten bei solchen Verdachtsmomenten.
Dieses Vorgehen war allerdings völlig unnötig. Der Name Amoxicillin ist ein generischer Name, ein so genannter Internationaler Nicht-Proprietärer Name (INN) . Solche INNs werden von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) erteilt, sind gemeinfrei und deren Nutzung unterliegt keinen Beschränkungen. Sie stehen als Bezeichnung des Wirkstoffes des entsprechenden Medikaments und werden häufig von dem oder der EntdeckerIn vorgeschlagen.
Ein Blick in die WHO Liste der INNs hätte gereicht, um jeglichen Verdacht auf eine Markenrechtsverletzung auszuräumen. Stattdessen wurden die Pillen einbehalten und es hat über zwei Wochen gedauert bis Glaxo auf Anfrage des Zolls Stellung zu dem Verdacht bezog und die Fracht letztlich wieder freigegeben wurde.
Die Menge der beschlagnahmten Amoxicillin Pillen reicht aus um etwa 76.000 Patienten gegen bakterielle Infektionen zu behandeln . Durch die unnütze und leicht vermeidbare Zollmaßnahme wurden sie in Frankfurt mehrere Wochen lang aufgehalten.
Gerade PatientInnen in Entwicklungsländern sind darauf angewiesen bezahlbare Medikamente aus Ländern wie Indien zu erhalten, die eine starke Generika-Industrie haben. In vielen Fällen auch so schnell wie nur möglich.
Das unprofessionelle und übereifrige Verhalten der Frankfurter Zollbeamten kann Menschenleben gefährden.
Die gleiche EG-Verordnung hat bereits in der Vergangenheit zu wochen- und sogar monatelangen Beschlagnahmen in den Niederlanden geführt. Auch hier wurden Medikamente aus Indien unnötigerweise aufgehalten.
Das Netzwerk Freies Wissen fordert daher die sofortige Änderung dieser EG-Verordnung und eine sachgemäße und vernünftige Schulung von Zollbeamten. Es kann nicht sein, dass Menschenleben für Markenrechte aufs Spiel gesetzt werden.
Autor: Marco Alves